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Kontrollgänge im Sicherheitsdienst

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Sicherheitsmitarbeiter auf einem Rundgang durch eine Fabrikhalle. Im Hintergrund sieht man Schreibtische, Regale.

Die Bedeutung von Kontrollgängen

Kontrollgänge sind ein zentrales Instrument in der Sicherheitsbranche. Sie ermöglichen es, potenzielle Gefahren zu erkennen, Infrastruktur zu schützen und die Sicherheit von Personen zu gewährleisten. Doch in der Praxis fehlt es vielen Sicherheitskräften an notwendigem Wissen und Fachkenntnissen – besonders in Einkommenssegmenten, in denen die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorausgesetzt wird. Das Fehlen praxisnaher Ausbildung führt oft dazu, dass Sicherheitsmitarbeiter nicht wissen, worauf sie bei ihren Rundgängen achten müssen.

Schulung der Mitarbeiter: Mehr als nur der 34a-Schein

Unterrichtung oder SKP § 34a GewO – Warum sie nicht ausreichen!

Viele Unternehmen in der Sicherheitsbranche nehmen fälschlicherweise an, dass ein Mitarbeiter, der die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfolgreich bestanden hat, bereits über alle notwendigen Fähigkeiten verfügt, um als vollwertige Sicherheitskraft zu arbeiten. Doch dies ist nicht der Fall. Die 34a-Schulungen/Prüfungen decken in erster Linie rechtliche Grundlagen, theoretisches Wissen und grundlegende Verhaltensregeln ab. Diese Aspekte sind zwar wichtig, bilden jedoch lediglich das Fundament.

Praxisnahe Ausbildung: Mehr als Theorie

Praktische Kenntnisse wie die Durchführung von Rundgängen, die Einschätzung von Gefahrenquellen und taktisches Vorgehen werden in diesen Kursen nicht vermittelt. Erst mit der Ausbildung zur Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit bzw. zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) werden Themen wie Gefahrenquellen, Sicherheitstechnik, Taktik und Eigenschutz sowie abstrakte und konkrete Gefahren detailliert behandelt.

Die Notwendigkeit praxisorientierter Schulungen

Das bedeutet, dass Mitarbeiter, die gerade ihre 34a-Sachkundeprüfung absolviert oder an der Unterrichtung teilgenommen haben, in der Praxis oft noch „unfertig“ sind und über wenig praktische Erfahrung verfügen. Unternehmen sollten daher die Ausbildung ihrer Sicherheitskräfte selbst in die Hand nehmen und praxisnahe Schulungen sowie praktische Übungen anbieten. Dabei ist es essenziell, ausreichend Zeit zu investieren, um Themen wie Gefahrenabwehr, objektspezifische Risiken und Eigensicherung zu vermitteln. Sicherheitskräfte müssen lernen, worauf sie in ihrem Umfeld achten müssen, wie sie im Ernstfall reagieren und wie sie sich selbst schützen. Nur so können sie sich zu vollwertigen Sicherheitskräften entwickeln, die über das Wissen und die Fertigkeiten verfügen, die in ihrem Aufgabenbereich tatsächlich erforderlich sind.

Risiken unzureichender Schulungen

Unternehmen, die diese Notwendigkeit übersehen und neue Mitarbeiter direkt nach der Unterrichtung / Sachkundeprüfung auf Kontrollgänge schicken, riskieren nicht nur die Sicherheit des Kundenobjekts, sondern setzen auch ihre Angestellten unnötigen Gefahren aus. Nur durch gezielte, praxisorientierte Ausbildung wird aus einem „34a-Mitarbeiter“ ein professioneller Sicherheitsmitarbeiter.

Qualitätssteigerung durch gezielte Ausbildung

Für Sicherheitsunternehmen bedeutet die praxisnahe Ausbildung ihrer Mitarbeiter zudem eine klare Qualitätssteigerung ihrer Dienstleistungen. Gut geschulte Sicherheitskräfte können Risiken minimieren und potenzielle Gefahren für Kundenunternehmen frühzeitig erkennen. Dies führt nicht nur zu zufriedeneren Kunden, sondern auch zu langfristigen Geschäftsbeziehungen, da der Mehrwert der Sicherheitsdienstleistung – durch gesteigerte Sicherheit, Effizienz und Kosteneinsparungen – für den Kunden spürbar wird.

Vor Kontrollgängen: Bestandsaufnahme!

Stift und Noitzbuch auf einem Kalender

Vor der Durchführung regelmäßiger Kontrollgänge ist eine detaillierte Bestandsaufnahme des zu sichernden Geländes notwendig. Diese beginnt systematisch von außen nach innen: vom äußeren Gelände über Zäune und die Außenhaut von Gebäuden bis hin zu einzelnen Räumen. Dabei sind Fragen zu beantworten wie: Wo befinden sich kritische oder gefährdete Einrichtungen? Wo sind Schwachstellen an Zaunanlage oder Beleuchtung, die einen unerlaubten Zugang erleichtern könnten? Gibt es technische Einrichtungen, die überprüft werden müssen, wie beispielsweise Temperaturen oder Füllstände? Eine solche Bestandsaufnahme ermöglicht es, Schwachstellen zu identifizieren und den Kontrollgang gezielt nach diesen auszurichten.

Identifikation der Gefahrenquellen

Gefahrenquellen lassen sich allgemein in drei Hauptkategorien einteilen:

  1. Personen: Externe Eindringlinge oder interne Personen (z. B. Mitarbeiter, die sich unbefugt im Gebäude aufhalten). Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter, der nach Dienstschluss noch im Gebäude ist, obwohl er bereits hätte gehen sollen.
  2. Sachen: Dazu zählen Gebäude, Maschinen, Anlagen und die gesamte physische Infrastruktur. Beispielsweise kann ein umgestürzter Baum oder eine beschädigte Produktionsanlage ein Risiko darstellen. Auch beschädigte Zäune oder herumliegende Gegenstände, die Stolperfallen darstellen könnten, gehören dazu.
  3. Zustände: Diese betreffen die Umgebung oder Verfassung eines Objekts, etwa geöffnete oder geschlossene Türen, Temperaturen, Witterungseinflüsse oder die Funktionstüchtigkeit von technischen Einrichtungen wie Beleuchtung oder Alarmanlagen.
Ein dunkles Büro, einige Monitore sind eingeschaltet. Aus dem Blickwinkel eines Sicherheitsmitarbeiters, der Kontrollgänge durchführt.

Praktische Beispiele: Gefahren im Bürogebäude

Zur Verdeutlichung folgen einige praktische Beispiele aus einem typischen Bürokomplex:

  • Brandrisiken: Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder andere elektrische Geräte, die versehentlich eingeschaltet bleiben, stellen ein erhebliches Brandrisiko dar.
  • Fenster und Gebäudesicherheit: Fenster sind besonders im Erdgeschoss oder in niedrigeren Stockwerken kritisch, da sie sowohl durch Sturm beschädigt werden als auch als Einstiegspunkt für Angreifer dienen können.
  • Technische Anlagen: Die Gebäudetechnik, etwa Serverräume, Heizungen und Klimaanlagen, muss im Auge behalten werden. Ein Blick zur Decke kann auf Wasserschäden oder Leckagen hindeuten, die auf Rohrbrüche oder defekte Anlagen zurückzuführen sind.
  • Energieeinsparung und Umweltschutz: Insbesondere nachts sollten unnötige Stromverbraucher ausgeschaltet und Heizungen heruntergedreht werden, um Energie zu sparen. Fenster bei eingeschalteter Heizung sollten geschlossen sein.
  • Reinigung und Ordnung: Sauberkeit im Gebäude ist wichtig. Werden Reinigungsarbeiten nicht durchgeführt oder fehlt die Reinigungskraft, kann dies den Geschäftsbetrieb beeinflussen. Solche Beobachtungen sollten dokumentiert und gemeldet werden.

Diese Beispiele sind nicht abschließend, sondern zeigen, wie vielseitig die möglichen Gefahrenquellen sein können. In anderen Arten von Objekten, wie Produktionsbetrieben oder Sportstätten beispielsweise gibt es wiederum andere spezifische und zusätzliche Gefahren.

Persönliche Schutzausrüstung und Vorbereitung

Basierend auf der Bestandsaufnahme wird die erforderliche Ausrüstung für die Rundgänge festgelegt. Diese sollte in einer klaren Liste aufgeführt sein, die sich je nach Bedarf, wie Tag- oder Nachtrundgänge oder speziellen Kontrollaufgaben, weiter differenzieren lässt. Dazu zählen persönliche Schutzausrüstung wie Taschenlampen, Abwehrmittel oder Schlüssel. Gerade für neue Sicherheitskräfte ist eine detaillierte Ausrüstungsliste essenziell, um die Kontrollen effizient durchführen zu können.

Die Durchführung von Kontrollgängen

Taktisches Vorgehen bei Kontrollgängen: Flexibilität und Unvorhersehbarkeit

Ein entscheidender Aspekt effektiver Kontrollgänge ist die Flexibilität. Rundgänge sollten nicht zu festen Zeiten oder nach vorhersehbaren Mustern durchgeführt werden. Ein Beispiel: Beginnt ein Rundgang jeden Tag um 22 Uhr und endet um 22:40 Uhr, ist er für potenzielle Angreifer leicht vorhersehbar. Einbrecher oder Eindringlinge könnten diese Zeitspanne gezielt nutzen, um unbemerkt zu agieren. Ähnlich verhält es sich, wenn Rundgänge immer dieselbe Route und Laufrichtung nutzen – so wird das Verhalten der Sicherheitskräfte kalkulierbar.

Zufallselemente einbauen

Vertragliche Vorgaben und Dokumentationspflichten führen oft dazu, dass sogenannte „Stechpunkte“ angelaufen werden müssen. Diese Anlaufpunkte, die während der Kontrollgänge kontrolliert werden, sind oft durch elektronische Systeme wie Barcodes oder Apps zu erfassen, s. g. Wächterkontrollsysteme. Die Reihenfolge dieser Punkte ist in den meisten Fällen flexibel, was den Sicherheitskräften die Möglichkeit gibt, den Rundgang täglich unterschiedlich zu gestalten. Der weitverbreitete Glaube man müsse einen Rundgang strikt in der gleichen Reihenfolge ausführen ist schlicht falsch. Zufallsgeneratoren oder vorgefertigte alternative Routen können dazu beitragen, Routine zu vermeiden und es möglichen Angreifern zu erschweren, Sicherheitsmuster zu erkennen. Auch das Problem der „Betriebsblindheit“, kann durch abwechslungsreichere Routen verringert werden.

Verhalten und Bewegung während des Rundgangs

Die Bewegung der Sicherheitskraft während des Rundgangs ist entscheidend. Gefahrenbereiche sollten grundsätzlich vermieden werden, außer sie müssen zwingend betreten werden. Ecken sollten vorsichtig umrundet werden, um Überraschungen zu vermeiden. Ein bewährter Trick ist es, während des Rundgangs plötzlich innezuhalten, sich um 360° zu drehen und die Umgebung zu scannen. Diese unvorhersehbare Bewegung erschwert es potenziellen Angreifern, sich unbemerkt zu nähern.

Aufzüge: Ein Tabu für Sicherheitskräfte

Aufzüge sollten während der Kontrollgänge von Sicherheitskräften keinesfalls genutzt werden. Sollte ein Aufzug stecken bleiben, ist der Mitarbeiter nicht nur handlungsunfähig, sondern auch die Sicherheit des Objekts gefährdet. Während der Sicherheitskraft gefangen ist, bleiben Kontrollbereiche ungesichert, deshalb sollten immer Treppen benutzt werden.

Nutzung der Sinne beim Rundgang: Gefahren wahrnehmen

Nur „sehen“ reicht nicht. Sicherheitskräfte sollten alle fünf Sinne bewusst einsetzen, um die Umgebung genau zu überwachen und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen:

  • Sehen: Veränderungen in der Umgebung, wie Beschädigungen, ungewöhnliche Gegenstände oder Personen
  • Riechen: Gerüche, die auf Gefahren hindeuten, wie Brandgeruch oder ausgetretene Chemikalien
  • Fühlen: sind Handläufe o. Türklinken locker, Temperaturveränderungen, Luftströme
  • Hören: Alarmtöne, Geräusche von Maschinen, Stimmen, Rascheln, ungewöhnliche Töne
  • Schmecken: In seltenen Fällen kann ein metallischer Geschmack auf Chemikalien oder Gefahrstoffe in der Luft hindeuten.

Diese bewusste Nutzung der Sinne ist entscheidend, um eine ganzheitliche Kontrolle durchzuführen. Ablenkungen wie Telefonieren, Gespräche oder Musik hören sollten vermieden werden.

Kreativität und Fantasie: Der Blick hinter die Fassade

Neben der Nutzung aller fünf Sinne ist kreatives und vorausschauendes Denken essenziell für effektive Sicherheitsarbeit. Es geht darum, aus scheinbar einfachen Beobachtungen verschiedene Szenarien und potenzielle Gefahren abzuleiten. Diese Kreativität macht den Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer herausragenden Sicherheitskraft.

Denn eine Feststellung nützt wenig, wenn daraus keine präventive Maßnahme abgeleitet wird. Ein kleiner Wasserfleck am Boden wird schnell als verschüttetes Getränk abgetan. Ein erfahrener Sicherheitsmitarbeiter denkt jedoch weiter: Handelt es sich vielleicht um eine Leckage der Klimaanlage? Ein Rohrbruch? Oder deutet es auf eine gefährliche Flüssigkeit hin?

Diese Fähigkeit, über das Offensichtliche hinauszudenken und mögliche Ursachen zu identifizieren, ermöglicht es der Sicherheitskraft, potenzielle Gefahren proaktiv zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.

Entwicklung der Mitarbeiter über Kontrollgänge hinaus: Investition in die Zukunft

Obwohl die Problematik der fehlenden praktischen Ausbildung in diesem Blogartikel anhand von Kontroll- und Rundgängen verdeutlicht wird, betrifft sie viele weitere Bereiche der Sicherheitsarbeit. Tätigkeiten wie der Umgang mit Zugangskontrollen, Konfliktmanagement oder der Einsatz von Überwachungstechnik erfordern ebenfalls praktische Erfahrung, die über die Inhalte der 34a-Unterrichtung / Sachkundeprüfung hinausgeht. Unternehmen, die heute in die praxisnahe Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren, legen den Grundstein für die Sicherheit von morgen. Diese Entwicklung benötigt Zeit, Arbeit und finanzielle Ressourcen, zahlt sich jedoch langfristig durch eine hohe Qualität der Sicherheitsleistung aus, die auch die Kunden zu schätzen wissen.

Fazit: Praxisnahe Schulung für effektive Kontrollgänge

Effiziente Rund- und Kontrollgänge setzen praktische Erfahrung und gezieltes Wissen voraus – weit über die Inhalte der 34a-Unterrichtung oder Sachkundeprüfung hinaus. Sicherheitsunternehmen müssen ihre Mitarbeiter daher umfassend schulen, damit sie sicher und kompetent handeln können. Eine praxisnahe Ausbildung ist entscheidend, um Gefahren zuverlässig zu erkennen, Bedrohungen vorzubeugen und sich selbst sowie das Kundenunternehmen zu schützen.

Nur durch den bewussten Einsatz aller Sinne, taktisches Vorgehen und flexible Kontrollgänge können Sicherheitskräfte effektiv handeln. Diese Fähigkeiten entstehen durch gezielte Fortbildung und Erfahrung – und machen so die Sicherheitskraft zum entscheidenden Faktor für ein sicheres Umfeld.

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